Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10.08.2026 | Ausschließlich gültig für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB

Stand: 10.08.2026  |  Ausschließlich gültig für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB
Anbieter:
G-NEXCORE – Einzelunternehmen Frederik Großerohde
Kirchstr. 13a, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Deutschland
USt-IdNr.: DE302477738
Website: https://www.g-nexcore.com
Telefon: 0151/16002206
E-Mail: grosserohde@g-nexcore.com

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen geschäftlichen Kunden (B2B) über die Teilnahme an strategischen Beratungsprogrammen und Unternehmerprogrammen (Teil A), über Beratungs-, Coaching- und Workshop-Leistungen (Teil B) sowie über die Entwicklung und Implementierung von KI-basierten Lösungen und Softwareentwicklung (Teil C) – unabhängig davon, ob der Vertrag auf Grundlage eines individuellen Angebots oder über den Online-Buchungs- und Zahlungsprozess des Anbieters (z. B. Zahlungslink des Zahlungsdienstleisters Stripe) geschlossen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(2) Ausschließlich B2B. Der Kunde versichert, Unternehmer i. S. d. § 14 BGB zu sein und die Leistung für sein Unternehmen zu beziehen. Bei Online-Buchung gibt der Kunde diese Versicherung durch aktive Bestätigung im Buchungsprozess ab und gibt den Namen seines Unternehmens sowie – soweit vorhanden – seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Der Anbieter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z. B. USt-IdNr., Firmenangabe) zu verlangen. Macht der Kunde hierüber unzutreffende Angaben, ist der Anbieter zur Anfechtung/Rückabwicklung und zur Geltendmachung eines etwaigen Schadens berechtigt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht; der Anbieter räumt kein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ein.

(3) Für Einzelverträge (z. B. Workshops, Audits, abgeschlossene Einzelprojekte, Unternehmerprogramme mit fester Laufzeit) ist die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung maßgeblich; spätere Änderungen dieser AGB gelten für solche Verträge nicht. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer-Vereinbarungen, laufende KI-Projekte) kann der Anbieter diese AGB aus sachlichem Grund mit Wirkung für die Zukunft anpassen; das Verfahren regelt § 11 der Gemeinsamen Regelungen.

(4) Bei Online-Buchung werden diese AGB durch Verlinkung im Buchungsprozess und aktive Bestätigung des Kunden in den Vertrag einbezogen. Der Kunde kann die AGB jederzeit unter https://www.g-nexcore.com/agb/ abrufen, speichern und ausdrucken.

Teil A – Unternehmerprogramme / Strategische Beratungsprogramme

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt strategische Unternehmensberatung in Programmform. Die Beratungsprogramme begleiten Inhaber und Führungskräfte bei der strategischen Neuausrichtung, Strukturentwicklung und dem sinnvollen Einsatz von KI in ihrem Unternehmen.

(2) Der konkrete Leistungsinhalt des jeweiligen Beratungsprogramms ergibt sich aus dem Einzelauftrag bzw. der Auftragsbestätigung oder – bei Online-Buchung – aus der Produktbeschreibung im Buchungsprozess in Verbindung mit der auf der Website des Anbieters veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Programms in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

(3) Die Leistungen des Anbieters sind dienstvertraglicher Natur gemäß §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die Erbringung qualifizierter Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Das Eintreten eines bestimmten unternehmerischen Ergebnisses ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht, da der Eintritt strategischer und wirtschaftlicher Wirkungen von einer Vielzahl unternehmerischer, marktlicher und individueller Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

(4) Anfragen über das Online-Formular sowie sonstige Anfragen des Kunden stellen kein verbindliches Angebot dar. Bei individuellen Angeboten kommt ein Vertrag erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande. Bei Online-Buchung gibt der Kunde mit dem Abschluss des Zahlungsvorgangs (Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. Autorisierung der Zahlung) ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt oder dem Kunden den Programmzugang freischaltet, je nachdem, was zuerst eintritt.

(5) Gruppenprogramme: Einmalige Leistung, Vergütungsaufteilung, Beendigung

a) Anwendungsbereich. Dieser Absatz gilt ausschließlich für Programme, die der Anbieter ohne individuelle Einzelbetreuung erbringt und deren Live-Formate als Gruppensessions stattfinden (nachfolgend „Gruppenprogramme“), insbesondere für das Unternehmerprogramm. Für Leistungen mit individueller Einzelbetreuung gilt dieser Absatz nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Regelungen des Teils B.

b) Einordnung. Das Gruppenprogramm ist eine einmalige Leistung mit fester Laufzeit (Begleitzeitraum und anschließender Zugangszeitraum gemäß Leistungsbeschreibung) zu einer festen Gesamtvergütung. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

c) Vergütungsaufteilung. Die Gesamtvergütung setzt sich aus zwei eigenständigen Leistungsanteilen zusammen:

Bereitstellungsanteil (50 % der Gesamtvergütung): Vergütung für die einmalige Einräumung des zeitlich befristeten Nutzungsrechts an den digitalen Programminhalten und Begleitmaterialien sowie für deren Zusammenstellung und Freischaltung. Dieser Anteil ist mit der Freischaltung des Zugangs vollständig erbracht und verdient, da die Leistung zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist und dem Kunden der volle wirtschaftliche Wert für die gesamte Zugangsdauer zur Verfügung steht.

Begleitungsanteil (50 % der Gesamtvergütung): Vergütung für die Bereitstellung der Live-Sessions im Gruppenformat, des Zugangs zur Austauschplattform sowie des Beratungssupports während des Begleitzeitraums. Der Anbieter schuldet insoweit die Verfügbarkeit dieser Formate im vereinbarten Rhythmus, nicht die Durchführung individueller, dem einzelnen Kunden zugeordneter Termine. Dieser Anteil verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Kalendermonate des Begleitzeitraums und ist für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem die Formate bereitstanden, verdient.

d) Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung. Endet der Vertrag vor Ablauf des Begleitzeitraums, rechnet der Anbieter nach der Aufteilung gemäß Buchstabe c ab. Ob und in welchem Umfang der Kunde die bereitgestellten Formate tatsächlich genutzt hat, ist für die Abrechnung unerheblich. Ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere aus § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, bleiben unberührt.

e) Anerkenntnis. Der Kunde erkennt an, dass der Bereitstellungsanteil den einmaligen Aufwand des Anbieters für Erstellung, Pflege und Bereitstellung der Programminhalte abbildet und unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung anfällt.

§ 2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Beratungsprogramms umfasst:

Live-Beratungssessions per Video im Gruppenformat (synchrone Live-Calls mit bidirektionaler Kommunikation), in denen die Teilnehmer ihre unternehmensspezifischen Fragen einbringen können, zu den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Beratungsthemen;

Digitale Begleitmaterialien zur Unterstützung der Beratungsbeziehung (z. B. Videoeinheiten, Arbeitsunterlagen, Themenpapiere, Vorlagen, Praxismittel, Promptvorlagen) in elektronischer Form;

Gedruckte Begleitunterlagen (sechs Arbeitsunterlagen in gebundener Form), die der Anbieter nach Vertragsschluss auf dem Postweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet; der Versand innerhalb Deutschlands ist in der Vergütung enthalten;

Beratungssupport per E-Mail für unternehmensspezifische Rückfragen;

sofern in der Leistungsbeschreibung enthalten: Zugang zu einer geschlossenen Austauschplattform (Community) für die Dauer des Programmzugangs.

Die Begleitmaterialien sind integraler Bestandteil der Beratungsbeziehung und dienen der inhaltlichen Vorbereitung sowie Vertiefung der Live-Beratungssessions. Die im Beratungsprozess erfolgende Weitergabe unternehmerischen Erfahrungswissens und fachlicher Erkenntnisse ist konstitutiver Bestandteil qualifizierter Unternehmensberatung; die Materialien sind nicht mit Lernzielvorgaben, curricularen Ausbildungsstrukturen oder Lernerfolgskontrolle verbunden.

§ 3 Bereitstellung

(1) Die Zugangsdaten für die Programminhalte werden nach erfolgter Beauftragung und vollständigem Zahlungseingang per Streaming/Download oder zum kommunizierten Termin (bei Live-Sessions) bereitgestellt, in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang.

(2) Die gedruckten Begleitunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet. Der Versand innerhalb Deutschlands ist in der Vergütung enthalten; Lieferungen ins Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung gegen Erstattung der Mehrkosten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages verbleiben bereits versendete gedruckte Unterlagen beim Kunden; eine Rückgabepflicht besteht nicht.

(3) Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht geteilt werden; Sitzlizenzen richten sich nach der gebuchten Platzanzahl. Ist im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung keine Platzanzahl genannt, umfasst die Buchung eine Sitzlizenz für eine Person. Der Kunde benennt dem Anbieter die teilnehmende Person spätestens zum Onboarding namentlich mit E-Mail-Adresse. Der Anbieter ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang vorübergehend zu sperren.

(4) Sofern unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren, damit eine Sperrung bzw. Änderung der Zugangsdaten vorgenommen werden kann.

(5) Der Programmzugang wird für die im jeweiligen Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit ab Bereitstellung gewährt. Danach endet der Zugriff; das Nutzungsrecht an bereits rechtmäßig heruntergeladenen Inhalten sowie an den gedruckten Begleitunterlagen bleibt unberührt.

(6) Das eigenständige Aufnehmen, Mitschneiden oder sonstige technische Reproduktion von Live-Calls oder Programminhalten durch den Kunden oder Teilnehmer ist ausnahmslos untersagt.

§ 4 Aktualisierungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Begleitmaterialien und die Struktur der Live-Beratungssessions aus technischen, rechtlichen oder inhaltlichen Gründen anzupassen, soweit dies die Rechte des Kunden nicht unzumutbar einschränkt.

§ 5 Preise, Steuern, Zahlung

(1) Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; im Online-Buchungsprozess wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

(2) Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Zulässige Zahlungsarten: Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Klarna, sofern im jeweiligen Angebot bzw. im Buchungsprozess ausgewiesen.

(3) Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten; der Kunde hat eine gültige USt-IdNr. anzugeben.

(4) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (B2B: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 €. Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten; die Pauschalen werden darauf angerechnet.

(5) Bei Online-Buchung erfolgt die Zahlung im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe“). Die Rechnung wird nach Zahlungseingang elektronisch erstellt und dem Kunden per E-Mail übermittelt. Für die Abwicklung der Zahlung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

(6) Wählt der Kunde die Zahlungsart Klarna, kommt ein etwaiger Zahlungsaufschub- oder Ratenzahlungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und Klarna zustande. Der Anbieter erhält die vollständige Vergütung von Klarna; der Kunde erfüllt seine Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber Klarna. Die Nutzung von Klarna setzt voraus, dass der Kunde die Bonitätsprüfung und die Bedingungen von Klarna akzeptiert; der Anbieter hat auf die Entscheidung von Klarna keinen Einfluss.

(7) Rückbuchungen oder Zahlungsanfechtungen (Chargebacks), die der Kunde ohne berechtigten Grund veranlasst, berechtigen den Anbieter, die dadurch entstandenen Gebühren des Zahlungsdienstleisters als Schaden geltend zu machen und den Programmzugang bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren.

§ 6 Nutzungsrechte, Sitzlizenzen, Schutzrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Programminhalten zur internen Nutzung im Umfang der gebuchten Sitzlizenzen.

(2) Untersagt sind insbesondere:

Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Upload auf fremde Plattformen;

Verkauf, Vermietung oder Unterlizenzierung von Programminhalten;

Nutzung über die gebuchte Platzanzahl hinaus;

das Aufnehmen, Mitschneiden oder sonstige technische Reproduktion von Programminhalten oder Live-Calls durch gleich welches technische Mittel (z. B. Screen-Recording-Software, Bildschirmaufnahme, Spiegelsoftware);

die Eingabe von Programminhalten in KI-Systeme Dritter zum Zweck des Trainings, der Vervielfältigung oder der Erstellung vergleichbarer Angebote.

(3) Der Kunde darf Vorlagen und Prompts intern adaptieren; externe Weitergabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

(4) Alle Inhalte bleiben rechtlich geschützt (Urheber-/Leistungsschutzrechte). Schutzvermerke sind beizubehalten.

(5) Lizenzverwaltung: Jede Sitzlizenz ist einer namentlich benannten Person zugeordnet. Ummeldungen sind aus wichtigem Grund maximal einmal pro Kalenderquartal je Lizenz zulässig.

(6) Bei schuldhaftem Account-Sharing, unberechtigter Aufzeichnung oder unberechtigter Weitergabe von Inhalten ist der Kunde verpflichtet, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe von mindestens EUR 2.500,00 zu zahlen, höchstens jedoch das Zweifache der für den betroffenen Vertrag vereinbarten Nettovergütung, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

§ 7 Technische Voraussetzungen / Verfügbarkeit

(1) Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit seines Computers bzw. seiner Internetanbindung und deren Wartung verantwortlich. Er trägt die Kosten für die Internetanbindung.

(2) Die Wiedergabequalität der Videos ist abhängig von der Internetanbindung des Kunden. Die Videos können nur bei vorhandener und ausreichender Internetverbindung wiedergegeben werden. Bei zu geringer Downloadrate verschlechtert sich die Wiedergabequalität. Es erfolgt keine Erstattung bei zu geringer Internetgeschwindigkeit und daraus resultierender schlechter Videoqualität.

(3) Die Programminhalte stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden täglich über die gesamte Laufzeit zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung sowie technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen der vom Anbieter genutzten Drittplattform (Lernplattform/Community).

(4) Für Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die in den Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter fallen (z. B. Hardwarestörungen, Stromausfälle, Internetprobleme), haftet der Anbieter nicht.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform, über die die Programminhalte bereitgestellt werden, zu wechseln, sofern dem Kunden die Inhalte in vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Qualität weiterhin zur Verfügung stehen.

§ 8 Support

Erreichbarkeit für den Beratungssupport: werktags 09:00–17:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen sowie vom 20.12. bis 05.01. eingeschränkt bzw. keine Live-Beratungstermine und eingeschränkter E-Mail-Support.

§ 9 Termine, Storno, Umbuchung

Für terminierte Live-Calls und Live-Sessions im Rahmen der Beratungsprogramme gilt Teil B § 4 (Termine, Storno, Umbuchung) entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Kunden kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht, sofern der Kunde nicht fristgerecht umgebucht hat.

Teil B – Beratung / Coaching / Workshops

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt Beratungs-, Coaching- und Workshop-Leistungen zu Strategie, Organisation und Anwendung von KI im Unternehmen des Kunden.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Statement of Work (SoW)/Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) durch den Anbieter (Change Request).

(3) Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf dienstvertraglicher Grundlage gemäß §§ 611 ff. BGB; werkvertragliche Elemente sind nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Anbieter schuldet die Erbringung qualifizierter Beratungs- und Begleitungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Etwaige Einschätzungen des Anbieters zu möglichen unternehmerischen Entwicklungen stellen keine rechtsverbindliche Zusage oder Garantie dar, sondern sind als fachliche Beurteilung auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen zu verstehen. Leistungen im Bereich der Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden vom Anbieter nicht erbracht.

§ 2 Leistungen / Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die unternehmerische Verantwortung für die Umsetzung der im Rahmen der Beratung erarbeiteten Maßnahmen sowie die daraus resultierenden wirtschaftlichen Ergebnisse verbleiben in der alleinigen Entscheidungs- und Verantwortungssphäre des Kunden und sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Coachings/der Beratung/des Workshops erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereitzustellen sowie die erforderliche Mitwirkung seiner Mitarbeitenden sicherzustellen.

(3) Soweit Leistungen des Kunden geschuldet sind und die Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Anbieter diese mit angemessener Vorlaufzeit schriftlich an.

(4) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen dar, nicht lediglich Obliegenheiten.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Anbieter ist berechtigt, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

(6) Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind; er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(7) Für Vor-Ort-Workshops stellt der Kunde auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderliche technische Ausstattung (Beamer, Leinwand, Flip-Chart o. Ä.) bereit. Ist der Veranstaltungsort zum vereinbarten Termin nicht nutzbar, gelten die Stornoregeln gemäß § 4 entsprechend.

§ 3 Vergütung, Auslagen, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot/SoW genannten Tagessätze/Pauschalen; Preise netto zzgl. USt.

(2) Auslagen und Reisespesen werden nach Nachweis oder pauschal gemäß Angebot berechnet.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (B2B: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 €. Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten; die Pauschalen werden darauf angerechnet.

§ 4 Termine, Storno, Umbuchung

(1) Vom Kunden bestätigte Termine sind verbindlich.

(2) Stornierung durch den Kunden: bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei; bis 7 Kalendertage vor dem Termin 50 % der vereinbarten Vergütung; ab 48 Stunden vor dem Termin bzw. bei No-Show 100 % der vereinbarten Vergütung.

(3) Umbuchung durch den Kunden: einmalig kostenfrei bis 7 Tage vor dem Termin; danach 20 % Umbuchungsgebühr auf die vereinbarte Vergütung.

(4) Absage durch den Anbieter: Der Anbieter kann aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) einen vereinbarten Termin absagen. In diesem Fall stellt der Anbieter unverzüglich einen gleichwertigen Ersatztermin zur Verfügung. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Verhinderung nicht zu vertreten hat.

§ 5 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

(1) An projektspezifischen Arbeitsergebnissen, die der Anbieter ausschließlich und individuell für den Kunden erstellt (insbesondere individuelle Strategiekonzepte, Analysen, Handlungsempfehlungen und kundenspezifische Präsentationen), erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbefristetes, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, externe Berater oder sonstige Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Urheberrechte des Anbieters bleiben unberührt.

(2) Allgemeine Methoden, Frameworks, Vorlagen, Checklisten und sonstige generische Arbeitsmittel des Anbieters, die in der Leistungserbringung eingesetzt werden, bleiben ausschließliches geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung in seinem Unternehmen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die allgemeinen Methoden, Frameworks oder Vorlagen des Anbieters gewerblich weiterzugeben, als eigene Leistung anzubieten oder Dritten außerhalb seines Unternehmens zugänglich zu machen.

Teil C – AI-Lösungen / Softwareentwicklung / LLM-Implementierungen

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter entwickelt und implementiert KI-basierte Softwarelösungen, insbesondere Large Language Models (LLMs), Chatbots, Telefon-Agents, Workflow-Automatisierungen, n8n-Prozesse, API-Integrationen sowie sonstige AI-gestützte Systeme („AI-Lösungen“).

(2) Soweit im jeweiligen Angebot/Statement of Work nicht ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis als Werkleistung gemäß §§ 631 ff. BGB vereinbart wird, erbringt der Anbieter alle Leistungen im Bereich AI-Lösungen auf dienstvertraglicher Grundlage gemäß §§ 611 ff. BGB. Die Beratung, Konzeption, Implementierungsbegleitung, Konfiguration, Optimierung und fachliche Unterstützung begründen für sich genommen keinen werkvertraglichen Erfolg. Der Anbieter schuldet die Erbringung qualifizierter Implementierungs- und Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; die Erreichung einer bestimmten funktionalen Performance, Verarbeitungsgenauigkeit, Systemverfügbarkeit oder sonstiger Qualitätsparameter ist nicht Gegenstand der dienstvertraglichen Leistungspflicht, da das Verhalten von AI-Systemen von einer Vielzahl technischer, datenbezogener und systemseitiger Faktoren abhängt, die einer vollständigen Determinierbarkeit nicht zugänglich sind.

§ 2 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Statement of Work (SoW).

(2) AI-Modelle können fehlerhafte, veraltete oder verzerrte Inhalte erzeugen. Die Prüfung der Ergebnisse sowie die geschäftliche Nutzung der AI-Outputs obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der ungeprüften Verwendung von AI-generierten Inhalten entstehen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Funktionsänderungen oder Preisänderungen externer Provider und Plattformen, auf die er keinen Einfluss hat.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot/SoW vereinbarten Vergütungen; Preise netto zzgl. USt.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (B2B: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 €.

§ 4 Nutzungsrechte an AI-Lösungen

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der für ihn entwickelten AI-Lösung zur internen Nutzung in seinem Unternehmen.

(2) Allgemeine Frameworks, Prompt-Architekturen, Workflow-Vorlagen und sonstige generische Entwicklungsbausteine des Anbieters bleiben dessen ausschließliches geistiges Eigentum.

(3) Eine Weitergabe, Lizenzierung oder gewerbliche Nutzung der entwickelten AI-Lösung gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Implementierung und den Betrieb der AI-Lösungen erforderlichen Daten, Zugänge, Systemvoraussetzungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für Datenqualität, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Freigabe der zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und berechtigen den Anbieter zur gesonderten Berechnung von Mehraufwänden.

§ 6 Betrieb, Hosting & API-Kosten

(1) Der laufende Betrieb von AI-Lösungen erfolgt in der Regel über Drittanbieter-APIs oder auf vom Anbieter oder vom Kunden bereitgestellten Serverumgebungen.

(2) Sämtliche variablen API-Kosten, Hosting-Kosten, Serverkosten oder nutzungsabhängigen Entgelte (z. B. Token-Verbrauchskosten bei LLMs) trägt der Kunde, sofern im Angebot/SoW nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 7 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

(1) Werden im Rahmen der AI-Lösungen personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten erfüllt.

(3) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der AVV. Regelungen zu Datenlöschung und Datenrückgabe nach Vertragsende werden in der AVV individuell vereinbart.

§ 8 Support, Wartung & Weiterentwicklung

(1) Art und Umfang von Support- und Wartungsleistungen für AI-Lösungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/SoW.

(2) Weiterentwicklungen, Anpassungen, neue Features, Retrainings oder sonstige Änderungen an bestehenden AI-Lösungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ein Anspruch auf unbegrenzte Weiterentwicklung, Aktualisierung oder Anpassung an neue Systemumgebungen besteht nicht.

§ 9 Sperrung / Abschaltung bei Verstößen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, AI-Lösungen ganz oder teilweise zu sperren oder außer Betrieb zu nehmen, wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere gegen Nutzungsrechte, Sicherheitsvorgaben, datenschutzrechtliche Regelungen oder Vereinbarungen aus der AVV.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden hierüber, sofern dies zumutbar ist und keine akute Sicherheitsgefahr besteht.

§ 10 KI-Compliance und regulatorische Verantwortung

(1) Der Kunde ist für die rechtliche Bewertung des konkreten Einsatzkontextes der AI-Lösung in seinem Unternehmen eigenverantwortlich, insbesondere für die Einordnung als Hochrisiko-KI-System oder sonst regulierte KI-Anwendung gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) sowie nach sonstigem anwendbaren Recht.

(2) Der Anbieter schuldet keine umfassende AI-Act-, Datenschutz-, Arbeitsrechts- oder Branchen-Compliance-Prüfung, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert beauftragt und vergütet wurde.

(3) Der Einsatz der AI-Lösung in besonders regulierten Bereichen – insbesondere Personalentscheidungen, Bonitätsbewertung, Gesundheitswesen, biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur oder sicherheitsrelevante Anwendungen – bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, einen angemessenen menschlichen Kontrollmechanismus (Human Oversight) für den Betrieb der AI-Lösung sicherzustellen und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem pflichtwidrigen oder missbräuchlichen Einsatz der AI-Lösung durch den Kunden resultieren.

(5) Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeitet. Eine Nutzung von Kundendaten zum Training eigener oder fremder KI-Modelle ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Kunden ausgeschlossen.

§ 11 Verhältnis zu den übrigen Regelungen dieser AGB

Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil C und den Regelungen der Teile A und B gehen die Bestimmungen dieses Teils C vor, soweit AI-Lösungen betroffen sind. Im Übrigen gelten die übrigen AGB-Regelungen ergänzend.

Gemeinsame Regelungen für Teil A, B und C

§ 1 Vertragsschluss

Alle Angebote des Anbieters sind zunächst freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Anfragen des Kunden – gleich über welchen Kanal – begründen keinen Vertragsanspruch. Für Buchungen über den Online-Buchungs- und Zahlungsprozess gilt abweichend Teil A § 1 Abs. 4; dort tritt die Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. die Freischaltung des Zugangs an die Stelle der Auftragsbestätigung.

§ 2 Kündigung

(1) Einmalige Leistungen (z. B. einzelne Workshops, abgeschlossene Einzelprojekte, Unternehmerprogramme und Beratungsprogramme mit fester Laufzeit gemäß Teil A) sind nicht ordentlich kündbar; es gelten ausschließlich die Stornoregeln des jeweiligen Vertragsteils bzw. Teil A § 1 Abs. 5.

(2) Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Retainer-Vereinbarungen und laufende Beratungs- oder KI-Projekte ohne feste Laufzeit) können von jeder Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im jeweiligen Angebot/SoW keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt vollständig zu vergüten. Der Anbieter ist berechtigt, bei Kündigung eine anteilige Schlussrechnung für bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen zu stellen.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug; schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Pflichten, insbesondere gegen Nutzungsrechte, Datenschutzbestimmungen oder die AVV; Insolvenzantrag oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei.

(5) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Für Erklärungen, die gesetzlich die Schriftform erfordern, bleibt § 126 BGB unberührt.

§ 3 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle, wenn er, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(2) Die in Absatz 1 genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht: für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf; im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(3) Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, insgesamt höchstens auf die für den betroffenen Vertrag vereinbarte Nettovergütung.

(4) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren – außer in den Fällen des Absatzes 2 – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 4 Datenschutz, Vertraulichkeit, AVV

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher (z. B. Teilnehmerverwaltung) gemäß der Datenschutzerklärung unter https://www.g-nexcore.com/datenschutz/. Für die Zahlungsabwicklung werden die erforderlichen Daten an den gewählten Zahlungsdienstleister (Stripe, bei entsprechender Wahl Klarna) übermittelt; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Enablement/Coaching mit Mitarbeiterdaten), schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Kontakt für AVV: grosserohde@g-nexcore.com.

(3) Beide Parteien wahren während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsbeendigung Vertraulichkeit über alle nicht öffentlichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, von denen sie im Rahmen der Vertragsanbahnung oder -durchführung Kenntnis erlangen. Dies gilt insbesondere für Informationen, die Teilnehmer im Rahmen von Live-Terminen oder in der Community über ihr Unternehmen preisgeben; der Kunde verpflichtet seine Teilnehmer entsprechend.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, oder die einer Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.

§ 5 Subunternehmer, Leistungsort, Arbeiten aus der Ferne

(1) Der Anbieter darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung dem Kunden gegenüber verantwortlich.

(2) Leistungen werden in der Regel remote erbracht; Vor-Ort-Einsätze nach Vereinbarung.

§ 6 Referenzen

(1) Der Anbieter darf den Kunden nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz benennen sowie Firmenname und Logo in seinen Kommunikations- und Vertriebsmedien (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Auf dieses Recht und die Widerspruchsmöglichkeit weist der Anbieter in der Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung hin.

(2) Die Veröffentlichung von Fallstudien, detaillierten Ergebnisbeschreibungen oder Kundenzitaten bedarf der gesonderten ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Kunden im Einzelfall.

(3) Die Einwilligung gemäß Absatz 1 kann vom Kunden jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Referenzmaterialien werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerrufs entfernt.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb der Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Ausfälle von Telekommunikation oder Cloud-Diensten) entbinden für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt worden ist.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Gegenansprüche beschränkt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten oder zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 9 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Anbieters, die im Rahmen der Vertragserfüllung tätig waren, direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise für sich oder Dritte tätig werden zu lassen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den daraus nachweislich entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, Schloß Holte-Stukenbrock, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Diese Regelung gilt ausschließlich für Dauerschuldverhältnisse im Sinne von § 1 Abs. 3 dieser AGB (z. B. Retainer, laufende KI-Projekte). Für Einzelverträge bleibt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung unveränderlich maßgeblich. Der Anbieter hat das Recht, diese AGB für Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn: zusätzliche neue Leistungen eingeführt werden, die das bisherige Vertragsverhältnis nicht zum Nachteil des Kunden verändern; die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; die Änderung rein technisch bedingt ist und keine wesentlichen Auswirkungen hat; oder Veränderungen der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen führen.

(2) Der Kunde wird vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail informiert. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zu widersprechen. Unterlässt er den Widerspruch, werden die geänderten AGB Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Vertragsänderungen, die ausdrücklich als schriftformpflichtig vereinbart sind, oder gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernisse bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und das Statement of Work (SoW) diesen AGB vor.

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Bei Online-Buchung erhält der Kunde die Vertragsdaten (Leistung, Preis, AGB) mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen